Zulassung Traktor ohne Tüv möglich?

  • Hallo zusammen,

    ich besitze einen Ferguson MF 35 Traktor, welcher derzeit noch restauriert wird. Eine TÜV Vollabnahme ist fällig. Ist es denn möglich, den Schlepper auch ohne Tüv zuzulassen?

    Grüße Markus

    • Offizieller Beitrag

    Wie kommst Du drauf, daß eine Vollabnahme nötig ist? Dann hast Du keine deutschen Papiere und damit ist sowieso keine Zulassung möglich.

    Es gab bei manchen Zulas früher die Möglichkeit, innerhalb einer Woche die HU nachzureichen. Meine macht das nicht mehr, weil sie zu oft verarscht wurde.

    Gruß
    Michael

    "'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of
    someone who wears his underpants on his head.'"
    (Terry Pratchett in "Maskerade")

  • Hat schon mal jemand irgend ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen bekommen ? Was is das für eine Frage ? Weiss doch wirklich jeder der schon mal ein Fahrzeug angemeldet hat das ohne TÜV Bescheinigung keine Anmeldung möglich ist .

    Ohne Eicher ?? Ohne mich .


    Eicher ED 110/8

  • Man geht zuerst auf die Versicherung und holt sich die Versicherungsnummer.
    Dann ab zur Zulassung und die Kennzeichen holen.
    Kennzeichen an den Traktor und ab zum Tüv, Dekra usw. auf eigenen Rädern
    Mit der Tüvbescheinigung udn Kennzeichen zur Zulassung und Traktor fertig anmelden.

    Fahrten zum Tüv oder zur Zulassung sind auch ohne Tüv möglich
    Wichtig hierbei die Versicherung macht das mit.

    MIAG LD20 im Wiederaufbau
    Dexheimer AL 222

    • Offizieller Beitrag

    Mit einer Karre, auf die aktuell kein Kennzeichen registriert ist, darfst Du auch nicht zum TÜV fahren. Auch nicht, wenn Du Dir schon Kennzeichen reserviert hast und die schon an der Karre hängen. Die Zula weiß davon nix. Da hängst Du.

    Da er behauptet, eine Vollabnahme zu benötigen, hat er dann auch keine aktuell registrierten Kennzeichen.

    Gruß
    Michael

  • Die Kennzeichen bekommt ja man auch bei der Zulassung und sind sie auch gestempelt mit den Landkreisaufkleber.
    Mit Kennzeichen vom Schrott darf man das nicht vergleichen.

    Ich selber habe genauso das Prozedere im Letzten Jahr mit meinen Miag durch.
    Der war auch zuletzt mit DDR Schein unterwegs. Da heißt der wurde 1990 abgemeldet.

    MIAG LD20 im Wiederaufbau
    Dexheimer AL 222

  • Du redest von Kurzzeitkennzeichen???

    Hakotrac T6 und Hakotrac T8
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    Suche Kurbelstarterkassette für ILO 252 L / Suche Teile und Unterlagen für Hako Kart

  • Zitat von HakoT6T8

    Du redest von Kurzzeitkennzeichen???

    Moin,

    kann nicht anders sein, oder, es gibt Mitarbeiter einer Zulassungsstelle die sich absolut überhaupt nicht auskennen (wollen). :wink:

    Eine Vollabnahme braucht man nur, wenn man keinen gültigen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II hat.

    (ungültig heißt: Ecke abgeschnitten, oder mit einem Stempel "ungültig" versehen.)

    Bis Gleich!

    Reiner

    • Offizieller Beitrag

    Genau. Zugeteilt. Ein lediglich reserviertes Kennz. ist nicht zugeteilt. Zu einem geschnittenen Brief ist keins zugeteilt. Zugeteilt wird eins mit dem Vorgang der Zulassung. Und Zulassung geht nicht ohne gültige HU. Bei uns jedenfalls nicht mehr. Wie weiter oben schon gesagt, früher konnte man innerhalb einer Woche die HU nachreichen.

    Gruß
    Michael

  • Moin,

    in der

    Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

    steht es tatsächlich so! :?


    Zitat

    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    Ich verstehe das so:

    Ein Kennzeichen kann mir zugeteilt werden, mit dem ungestempelten Schild kann ich dann zum TÜV und anschließend die Plakette kleben lassen.

    Das wird allerdings nicht möglich sein, wenn das Fz. keinen Brief, oder keine Zulassungsbescheinigung II hat.

    Michael

    ZUGELASSEN ist das Fz. erst mit Anbringung der Plakette

    Bis Gleich!

    Reiner

    • Offizieller Beitrag

    @Reiner: Steht außer Frage. Hab ich was anderes behauptet?

    Beim Zulassungsvorgang wird ein Kennzeichen zugeteilt, wenn das Fahrzeug noch keins hat oder Du ein anderes willst. Soweit mir bekannt ist, kannst Du Dir kein Kennzeichen zuteilen lassen ohne Zulassungsvorgang. Nur reservieren, das ist aber nicht zuteilen.

    Das mit dem zugeteilten Kennzeichen im Gesetzestext bezieht sich also auf ein früher zugeteiltes Kennzeichen.

    Der Sinn dahinter dürfte klar sein: Sie wollen den Halter am Hintern packen, wenn was vorgefallen ist. Also muß das Kennzeichen rechtssicher mit einem Halter in Verbindung gebracht werden können.

    Viel schlimmer ist doch, daß man Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU bekommen soll (oder gilt das schon?). Es nutzt nichtmal was, mit der Karre aufm Anhänger zur Prüfstelle zu fahren, denn das Gelände ist öffentlicher Verkehrsraum.

    Gruß
    Michael

  • Moin Michael,

    ich bin bei Dir!!! :)

    Zitat

    Nur reservieren, das ist aber nicht zuteilen

    .

    Das ist klar!

    Zitat

    Das mit dem zugeteilten Kennzeichen im Gesetzestext bezieht sich also auf ein früher zugeteiltes Kennzeichen.

    Dabei stört mich das Wort: früher! Das ist nicht eindeutig.

    "Früher" kann bedeuten: Ein (im ersten Leben) zugeteiltes Kennzeichen, welches aber keine Gültigkeit mehr hat.

    oder: ein von der Zulassunsstelle vor dem Prozedere (TüV/Zulassung) zugeteiltes Kennzeichen.

    Zitat

    Der Sinn dahinter dürfte klar sein: Sie wollen den Halter am Hintern packen, wenn was vorgefallen ist. Also muß das Kennzeichen rechtssicher mit einem Halter in Verbindung gebracht werden können.

    Das dürfte schwierig werden.

    Ich stelle mir vor, wie ich mit einem Vorkriegs-Kennzeichen oder Besatzungs-Kennzeichen an meinem Schlepper durch die Landschaft schippere und von einem Ordnungshüter kontrolliert werde. :mrgreen:

    Bis Gleich!

    Reiner

  • Zitat von Sierra

    Viel schlimmer ist doch, daß man Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU bekommen soll (oder gilt das schon?). Es nutzt nichtmal was, mit der Karre aufm Anhänger zur Prüfstelle zu fahren, denn das Gelände ist öffentlicher Verkehrsraum.

    Naja, wenn man nun nach §10 FZV tatsächlich ohne Kurzzeitkennzeichen zur HU fahren kann, dann braucht man (zumindest dafür) ja auch kein Kurzzeitkennzeichen mehr.

    Tatsächlich bin ich wohl nicht auf dem laufenden, selbst meine eigene HU Station hat diese Möglichkeit auf Ihrer Website:

    http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/wie-…ung-zur-hu.html

    Habe dazu nochmal beim LBV Verkehr (Hamburger Zulassungsstellen) angerufen, die erklärten aber das gelte allenfalls für Wiederzulassung mit Termin oder Abmeldung und Heimfahrt von der Zulassungsstelle lt. Ihrer internen Durchführungsverordnung.

    Kann das jetzt bitte mal einer machen und sich von der Rennleitung kontrollieren lassen, nur damit wir hier wissen, womit man zu rechnen hätte? :bauer:

    @ Hawk, also erstmal danke für die Beharrlichkeit, sonst hätte ich es nicht geglaubt :oops:

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  • Zitat

    Kann das jetzt bitte mal einer machen und sich von der Rennleitung kontrollieren lassen, nur damit wir hier wissen, womit man zu rechnen hätte?

    Mit dem kopierten Text aus der FZV an Bord hätte ich dabei keine Skrupel.


    Anlässlich eines Fahrzeugtausches habe ich bei "meiner" Zulassungsstelle (OH) im Dez. 2014 nachgefragt.

    Antwort: Nein, mit dem abgemeldeten Fz. dürfen sie nicht mehr nach Hause fahren!!!

    D.h. entweder wissen er/sie/es nicht besser, oder kochen ihre eigene Suppe! :roll:


    Schön, dass wir mal gesprochen haben! :D:D

    Bis Gleich!

    Reiner

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