Hallo zusammen,
ich besitze einen Ferguson MF 35 Traktor, welcher derzeit noch restauriert wird. Eine TÜV Vollabnahme ist fällig. Ist es denn möglich, den Schlepper auch ohne Tüv zuzulassen?
Grüße Markus
Hallo zusammen,
ich besitze einen Ferguson MF 35 Traktor, welcher derzeit noch restauriert wird. Eine TÜV Vollabnahme ist fällig. Ist es denn möglich, den Schlepper auch ohne Tüv zuzulassen?
Grüße Markus
Nein, fertig, Ende und Aus.
Anhänger oder Kurzzeitkennzeichen sind die Alternativen.
Wie kommst Du drauf, daß eine Vollabnahme nötig ist? Dann hast Du keine deutschen Papiere und damit ist sowieso keine Zulassung möglich.
Es gab bei manchen Zulas früher die Möglichkeit, innerhalb einer Woche die HU nachzureichen. Meine macht das nicht mehr, weil sie zu oft verarscht wurde.
Gruß
Michael
Hallo,
das heißt also Tüv und dann zulassen?
Grüße Markus
Und bitte, gewöhne Dir an, Deine Themen dort zu eröffnen, wo sie hingehören. Ich verschiebe das hier. Diesmal noch.
Gruß
Michael
Hallo,
Ja, erst Hauptuntersuchung, dann zulassen.
Gruß Gordon
Hat schon mal jemand irgend ein Fahrzeug ohne TÜV zugelassen bekommen ? Was is das für eine Frage ? Weiss doch wirklich jeder der schon mal ein Fahrzeug angemeldet hat das ohne TÜV Bescheinigung keine Anmeldung möglich ist .
Man geht zuerst auf die Versicherung und holt sich die Versicherungsnummer.
Dann ab zur Zulassung und die Kennzeichen holen.
Kennzeichen an den Traktor und ab zum Tüv, Dekra usw. auf eigenen Rädern
Mit der Tüvbescheinigung udn Kennzeichen zur Zulassung und Traktor fertig anmelden.
Fahrten zum Tüv oder zur Zulassung sind auch ohne Tüv möglich
Wichtig hierbei die Versicherung macht das mit.
Mit einer Karre, auf die aktuell kein Kennzeichen registriert ist, darfst Du auch nicht zum TÜV fahren. Auch nicht, wenn Du Dir schon Kennzeichen reserviert hast und die schon an der Karre hängen. Die Zula weiß davon nix. Da hängst Du.
Da er behauptet, eine Vollabnahme zu benötigen, hat er dann auch keine aktuell registrierten Kennzeichen.
Gruß
Michael
Die Kennzeichen bekommt ja man auch bei der Zulassung und sind sie auch gestempelt mit den Landkreisaufkleber.
Mit Kennzeichen vom Schrott darf man das nicht vergleichen.
Ich selber habe genauso das Prozedere im Letzten Jahr mit meinen Miag durch.
Der war auch zuletzt mit DDR Schein unterwegs. Da heißt der wurde 1990 abgemeldet.
Du redest von Kurzzeitkennzeichen???
Zitat von HakoT6T8Du redest von Kurzzeitkennzeichen???
Moin,
kann nicht anders sein, oder, es gibt Mitarbeiter einer Zulassungsstelle die sich absolut überhaupt nicht auskennen (wollen).
Eine Vollabnahme braucht man nur, wenn man keinen gültigen Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II hat.
(ungültig heißt: Ecke abgeschnitten, oder mit einem Stempel "ungültig" versehen.)
Lest doch bitte einmal den Absatz 4 durch
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html
Die Kurzzeitskennzeichen werden aber lieber verkauft, weil es extra Geld für die Zulassungsstelle ist.
Genau. Zugeteilt. Ein lediglich reserviertes Kennz. ist nicht zugeteilt. Zu einem geschnittenen Brief ist keins zugeteilt. Zugeteilt wird eins mit dem Vorgang der Zulassung. Und Zulassung geht nicht ohne gültige HU. Bei uns jedenfalls nicht mehr. Wie weiter oben schon gesagt, früher konnte man innerhalb einer Woche die HU nachreichen.
Gruß
Michael
Moin,
in der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
steht es tatsächlich so!
ZitatFahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Ich verstehe das so:
Ein Kennzeichen kann mir zugeteilt werden, mit dem ungestempelten Schild kann ich dann zum TÜV und anschließend die Plakette kleben lassen.
Das wird allerdings nicht möglich sein, wenn das Fz. keinen Brief, oder keine Zulassungsbescheinigung II hat.
ZUGELASSEN ist das Fz. erst mit Anbringung der Plakette
Hallo,
Genau so ist es.
Gruß Gordon
@Reiner: Steht außer Frage. Hab ich was anderes behauptet?
Beim Zulassungsvorgang wird ein Kennzeichen zugeteilt, wenn das Fahrzeug noch keins hat oder Du ein anderes willst. Soweit mir bekannt ist, kannst Du Dir kein Kennzeichen zuteilen lassen ohne Zulassungsvorgang. Nur reservieren, das ist aber nicht zuteilen.
Das mit dem zugeteilten Kennzeichen im Gesetzestext bezieht sich also auf ein früher zugeteiltes Kennzeichen.
Der Sinn dahinter dürfte klar sein: Sie wollen den Halter am Hintern packen, wenn was vorgefallen ist. Also muß das Kennzeichen rechtssicher mit einem Halter in Verbindung gebracht werden können.
Viel schlimmer ist doch, daß man Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU bekommen soll (oder gilt das schon?). Es nutzt nichtmal was, mit der Karre aufm Anhänger zur Prüfstelle zu fahren, denn das Gelände ist öffentlicher Verkehrsraum.
Gruß
Michael
Moin Michael,
ich bin bei Dir!!!
ZitatNur reservieren, das ist aber nicht zuteilen
.
Das ist klar!
ZitatDas mit dem zugeteilten Kennzeichen im Gesetzestext bezieht sich also auf ein früher zugeteiltes Kennzeichen.
Dabei stört mich das Wort: früher! Das ist nicht eindeutig.
"Früher" kann bedeuten: Ein (im ersten Leben) zugeteiltes Kennzeichen, welches aber keine Gültigkeit mehr hat.
oder: ein von der Zulassunsstelle vor dem Prozedere (TüV/Zulassung) zugeteiltes Kennzeichen.
ZitatDer Sinn dahinter dürfte klar sein: Sie wollen den Halter am Hintern packen, wenn was vorgefallen ist. Also muß das Kennzeichen rechtssicher mit einem Halter in Verbindung gebracht werden können.
Das dürfte schwierig werden.
Ich stelle mir vor, wie ich mit einem Vorkriegs-Kennzeichen oder Besatzungs-Kennzeichen an meinem Schlepper durch die Landschaft schippere und von einem Ordnungshüter kontrolliert werde.
Zitat von SierraViel schlimmer ist doch, daß man Kurzzeitkennzeichen nur noch mit gültiger HU bekommen soll (oder gilt das schon?). Es nutzt nichtmal was, mit der Karre aufm Anhänger zur Prüfstelle zu fahren, denn das Gelände ist öffentlicher Verkehrsraum.
Naja, wenn man nun nach §10 FZV tatsächlich ohne Kurzzeitkennzeichen zur HU fahren kann, dann braucht man (zumindest dafür) ja auch kein Kurzzeitkennzeichen mehr.
Tatsächlich bin ich wohl nicht auf dem laufenden, selbst meine eigene HU Station hat diese Möglichkeit auf Ihrer Website:
http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/wie-…ung-zur-hu.html
Habe dazu nochmal beim LBV Verkehr (Hamburger Zulassungsstellen) angerufen, die erklärten aber das gelte allenfalls für Wiederzulassung mit Termin oder Abmeldung und Heimfahrt von der Zulassungsstelle lt. Ihrer internen Durchführungsverordnung.
Kann das jetzt bitte mal einer machen und sich von der Rennleitung kontrollieren lassen, nur damit wir hier wissen, womit man zu rechnen hätte?
@ Hawk, also erstmal danke für die Beharrlichkeit, sonst hätte ich es nicht geglaubt
ZitatKann das jetzt bitte mal einer machen und sich von der Rennleitung kontrollieren lassen, nur damit wir hier wissen, womit man zu rechnen hätte?
Mit dem kopierten Text aus der FZV an Bord hätte ich dabei keine Skrupel.
Anlässlich eines Fahrzeugtausches habe ich bei "meiner" Zulassungsstelle (OH) im Dez. 2014 nachgefragt.
Antwort: Nein, mit dem abgemeldeten Fz. dürfen sie nicht mehr nach Hause fahren!!!
D.h. entweder wissen er/sie/es nicht besser, oder kochen ihre eigene Suppe!
Schön, dass wir mal gesprochen haben!
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